Wunsch- und Wahlrecht Reha

Als Rehabilitandin und Rehabilitand haben Sie bei der Suche nach einer geeigneten Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht – und zwar nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8. Somit haben Sie grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.

Idealerweise informieren Sie sich schon vor Beantragung der Reha durch Ihren Hausarzt oder Pneumologen darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren sonstigen Wünschen (bspw. Lage, Service und Ausstattung) entspricht. Dann können Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Kurortes Ihrer Wunscheinrichtung ergänzen – in unserem Fall „Hufeland-Klinik Bad Ems“.

Wir freuen uns darauf, Sie hier bei uns betreuen und bei Ihrer Genesung unterstützen zu dürfen.

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