Entlassungsmanagement in der Hufeland-Klinik:
Zur Sicherstellung Ihrer lückenlosen Anschlussversorgung
Nach Ihrer Krankenhausbehandlung oder Ihrem Reha-Aufenthalt in der Hufeland-Klinik Bad Ems ist es unsere Aufgabe, Ihnen eine lückenlose Anschlussversorgung zur Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses zu organisieren – z. B. mit einer medizinischen oder pflegerischen Versorgung, Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse, mit Hilfs- und Heilmitteln oder rehabilitativen Leistungen.
Falls bei Ihnen entsprechende Maßnahmen notwendig sind, werden diese bereits während Ihres Aufenthalts in der Hufeland-Klinik Bad Ems für Sie eingeleitet, damit Sie im Anschluss die erforderliche Unterstützung erhalten.
Unser Team steht Ihnen vertrauensvoll zur Seite
Im Entlassungsmanagement der Hufeland-Klinik arbeiten alle Stationen unseres Hauses interdisziplinär zusammen, um Ihnen als Patientin bzw. Patient die notwendige Unterstützung im Anschluss an Ihre akute oder rehabilitative Behandlung zu ermöglichen.
Im persönlichen, vertrauensvollen Gespräch stimmen wir alle geplanten Maßnahmen mit Ihnen ab und nehmen uns viel Zeit, um Ihnen diese zu erklären und Sie eingehend zu beraten – auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen, Bezugs- oder Begleitpersonen.
Wir benötigen Ihre Einverständniserklärung in das Entlassungsmanagement
Für die Durchführung des Entlassungsmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Einwilligungserklärung, da wir ggf. zu Ihren Ärztinnen/Ärzten, Heilmittelerbringern wie Physio- oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten und/oder zu Ihrer Kranken- und Pflegekasse Kontakt aufnehmen und Ihre Patientendaten an die beteiligten Stellen/Personen übermitteln müssen:
Für Patientinnen und Patienten im Akut-Bereich der Hufeland-Klinik
- Patienteninformation zum Entlassungsmanagement im Akut-Bereich nach § 39 Abs. 1a SGB V
- Einwilligung in das Entlassungsmanagement für Patientinnen/Patienten im Akut-Bereich
Für Patientinnen und Patienten im Reha-Bereich der Hufeland-Klinik
- Patienteninformation zum Entlassungsmanagement im Reha-Bereich nach §§ 40 Abs. 2 Satz 6 und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 39 Abs. 1a SGB V
- Einwilligung in das Entlassungsmanagement für Patientinnen/Patienten im Reha-Bereich
Muss ich das Entlassungsmanagement in Anspruch nehmen?
Ihre Teilnahme am Entlassungsmanagement ist freiwillig.
Wenn Sie das Entlassungsmanagement der Hufeland-Klinik Bad Ems nicht in Anspruch nehmen möchten und/oder keine Unterstützung durch Ihre Kranken-/Pflegekasse wünschen, verzichten Sie auf die Einwilligungserklärung.
Kann ich eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung in das Entlassungsmanagement ohne Angabe von Gründen zu widerrufen – schriftlich oder elektronisch. Ihr Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser in unserem Hause oder bei Ihrer Pflege-/Krankenkasse eingeht. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf keine Rückwirkung hat. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Welche möglichen Folgen gehen mit einem Widerruf einher?
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassungsmanagement durchgeführt oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekasse kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Wie kann ich eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen?
Falls Ihr Widerruf die Durchführung des Entlassungsmanagements insgesamt betrifft, erklären Sie Ihren vollständigen Widerruf gegenüber der Hufeland-Klinik Bad Ems.
Sofern Ihr Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassungsmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse betrifft, erklären Sie Ihren Widerruf schriftlich gegenüber Ihrer Kranken-/Pflegekasse und gegenüber der Hufeland-Klinik Bad Ems.